"Geschäftsveräußerung" in § 1 Abs. 1a UStG klingt so ähnlich wie "Veräußerung eines Geschäfts" in § 16 EStG. Die beiden sind schwer zu unterscheiden. Damit stellt sich die Frage, ob die Bedeutungen der beiden Bestimmungen wesentlich gleich sind.
Seit dem Bestehen der beiden Vorschriften herrschen Unklarheiten und offene Rechtsfragen über die Auslegung und Anwendung der beiden Vorschriften. Ein anderes Ziel dieser Arbeit ist zu erläutern, was die Besonderheiten der beiden Normen im deutschen Steuerrecht sind und welche Beziehungen sowie Unterschiede zwischen der "Geschäftsveräußerung" und dem "Veräußerung eines Geschäfts" bestehen.