• Home
  • About us
  • Your Publication
  • Catalogue
  • Newsletter
  • Help
  • Account
  • Contact / Imprint
Thesis - Publication series - Conference proceedings - Reference book - Lecture notes/Textbook - Journal - CD-/DVD-ROM - Online publication - Open Access
Newsletter for authors and editors - New publications service - Archive
View basket
Catalogue : Details

Karsten Alexander Hake

Juristenfakultäten, Aktenversendung und Reichskammergericht

FrontBack
 
ISBN:978-3-8440-1574-4
Series:Bochumer Forschungen zur Rechtsgeschichte
Herausgeber: Prof. Dr. Christoph Krampe, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler and Prof. Dr. Bernd Schildt
Bochum
Volume:7
Keywords:Rechtsgeschichte; Juristenfakultäten; Aktenversendung; Reichskammergericht
Type of publication:Thesis
Language:German
Pages:192 pages
Figures:19 figures
Weight:284 g
Format:21 x 14,8 cm
Binding:Paperback
Price:48,80 € / 61,00 SFr
Published:January 2013
Buy:
  » plus shipping costs
Recommendation:You want to recommend this title?
Review copy:Here you can order a review copy.
Link:You want to link this page? Click here.
Export citations:
Text
BibTex
RIS
Abstract:Mit der Wiederentdeckung und Rezeption des Römischen Rechts wurden diejenigen Gerichte im Alten Reich, welche mit juristischen Laien besetzt waren, vor ein Problem gestellt. Die dortigen Urteiler waren in dem Kaiserrecht nicht bewandert und urteilten auf Basis des örtlichen und Ihnen vertrauten Gewohnheitsrechts oder allein aufgrund ihres Rechtsempfindens. Auch wenn Partikularrecht grundsätzlich Vorrang genoss, waren in der gerichtlichen Praxis nunmehr regelmäßig Fragen des Römischen Rechts entscheidend.

An den Universitäten im Reich waren die dort ansässigen Professoren hingegen gut mit dem Römischen Recht vertraut, so dass sich bald – zum Teil nach dem Vorbild eines Oberhofzuges, zum Teil dem ius respondendi nachempfunden – der Gerichtsgebrauch etablierte, Verfahrensakten an Universitäten zu übersenden, um sich die dortigen Kenntnisse nutzbar zu machen und den Rechtsstreit einer Bewertung auf der Grundlage des römischen Rechts zuzuführen.

Dieser Brauch wurde bald als Institut der Aktenversendung bezeichnet. Gerichte konnten oder mussten – je nach territorialer Gerichtsverfassung – Akten an externe Spruchkörper versenden. Dies waren neben einigen wenigen Schöffenstühlen insbesondere über das gesamte Reich verteilte Juristenfakultäten.
Das Institut wurde über die Jahre hinweg derart professionalisiert, dass die transmissio actorum bald nicht mehr aus dem Rechtsleben wegzudenken war.

Auch das Reichskammergericht als eines der beiden Höchstgerichte kam mit dem Institut der Aktenversendung– auf verschiedenen Wegen – regelmäßig in Kontakt. Die vorliegende Arbeit untersucht, welche konkreten Berührungspunkte sich zwischen dem Reichskammergericht und dem Institut der Aktenversendung ergaben. Die Untersuchung orientiert sich hierbei insbesondere an Originalverfahren, welche besonderen Bezug zur transmissio actorum aufweisen. Gab es möglicherweise auch einen unmittelbaren Kontakt zwischen Reichskammergericht und Juristenfakultäten, etwa durch Versendung von RKG-Akten an eine Fakultät?