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Thomas Mogg Die Kodifikation von Verlagsrecht und Verlagsvertrag in Deutschland Die Geschichte des Gesetzes über das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901 und seine Vorgeschichte ISBN: 978-3-8322-5317-2 Price: 49,80 € / 99,60 SFR |
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Die Geschichte des Verlagsrechts hat bis auf wenige Beiträge, u.a. von Ludwig Gieseke, Martin Vogel oder Elmar Wadle, bislang noch keine ausführliche Bearbeitung erfahren. Als einer der ältesten Vertragstypen über ein Recht des geistigen Eigentums lassen sich gerade aus rechtshistorischen Untersuchungen des Verlagsvertrags Erkenntnisse auch für die aktuelle Diskussion des Verlagsrechts erwarten. Von daher ist es sehr zu begrüßen, dass sich Mogg in seiner Dissertation mit dem Verlagsrecht und dem Verlagsvertrag in Deutschland bis zum Verlagsgesetz vom 19. Juni 1901 beschäftigt hat. Die Arbeit von Mogg trägt in vielerlei Hinsicht wichtige Materialien zusammen, stützt sich teilweise sogar auf archivalische Quellen; die Darstellung ist jedoch zuweilen zu deskriptiv und lässt eine kritische Auseinandersetzung mit den Quellen häufig vermissen. Die Arbeit ist in zwei Teile gegliedert, zum einen in die Vorgeschichte des Gesetzes über das Verlagsrecht von 1901, zum anderen in einen Abschnitt über die eigentliche Gesetzgebungsgeschichte dieses bis heute geltenden Verlagsgesetzes. Mogg beginnt seine Untersuchung im ersten Teil (7 ff) mit dem Buchdruckerwesen in der Zeit um 1500. Es verwundert nicht, dass die Entstehung der Problematik des Verlagsvertrags mit dem Ausbau der Buchdruckerkunst einhergeht. Für die Zeit des 17. und 18. Jahrhunderts trägt der Verfasser zum Teil bereits veröffentlichte Quellen von Verlagsverträgen, zum Teil aber auch archivalische Quellen aus der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek Berlin (Nachlass Nikolai) zusammen. Die etwas ermüdende Darstellung in Form von jeweils einer Inhaltsangabe und einer analytischen, wenig quellenkritischen Auseinandersetzung, die zum Teil sehr anachronistisch anhand der geltenden und modernen Rechtsbegriffe erfolgt, wirkt im Ganzen etwas unbeholfen und hätte stärker auch die Rahmenbedingungen solcher Verträge in der Zeit des absolutistischen Privilegienwesen berücksichtigen können. Positiv zu würdigen ist aber, dass sich Mogg nicht scheut, die großen Kodifikationen um 1800 (das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten, den Code civil und das Badische Landrecht) auf die Frage hin zu untersuchen, ob und wie der Verlagsvertrag dort geregelt war. Die Untersuchung der Entwicklungen im 19. Jahrhundert, mit denen sich Mogg (entgegen der Gliederungsübersicht nicht ab Seite 36, sondern ab Seite 63) beschäftigt, bleibt jedoch hinter dem aktuellen Forschungsstand zurück. Hier hätte wesentlich gründlicher die Frage nach der Entwicklung einer Idee des geistigen Eigentums in Naturrecht und Rechtsphilosophie um 1800 sowie die Begründung von Persönlichkeits- und Autorrechten und deren Weiterverfolgung in der Privatrechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts mit eingearbeitet werden müssen. Der bloße Verweis auf Ludwig Gieseke, Martin Vogel, Barbara Dölemeyer und Diethelm (nicht Wilhelm) Klippel erscheint der Bedeutung dieser Entwicklung für das Gesamtthema unangemessen (63-65). Überhaupt hätte auch die wissenschaftliche Diskussion um das Verlagsrecht im Vorfeld des Verlagsgesetzes, die außerordentlich intensiv durch Oskar Wächter, Josef Kohler oder Karl Gareis in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts geführt wurde, stärker in die einschlägige Gesetzgebungsgeschichte der Staaten des Deutschen Bundes oder auch des Deutschen Reiches eingearbeitet werden können. Bei der Frage nach der verlegerischen Übung im 19. Jahrhundert (82 ff) verfällt Mogg in eine sehr deskriptive Darstellung, ohne eine wirklich verbindliche Übung (schon statistisch ist er dazu nicht in der Lage) herauszuarbeiten. Von daher hätte dieser Punkt auch auf exemplarische Fälle begrenzt werden können, der mit der rechtswissenschaftlichen Diskussion und den Bestrebungen in der Gesetzgebung zu verknüpfen gewesen wäre. Wesentlich besser gelingt es Mogg, die Gesetzgebungsgeschichte des Verlagsgesetzes von 1901 aufzuarbeiten, da ihm schon hier die Quellen und auch die chronologische Abfolge der Ereignisse die Darstellung erleichtern. Mogg trägt hierzu vielerlei wichtige Zitate und Fragmente aus der Gesetzgebungsgeschichte zusammen, die das Werk insgesamt als wertvoll erscheinen lassen. Trotzdem bleibt zu konstatieren, dass die Geschichte des Verlagsvertrages und auch des Verlagsrechts in Deutschland weiterer Untersuchungen bedarf, gerade auch im Hinblick auf mögliche Erkenntnisse für ein modernes Vertragsrecht über die Rechte des geistigen Eigentums. | |
Source: Louis Pahlow, Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, 31 Jahrgang 2009, Nr. 3/4, S. 319-320 | |
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