SVN 2026/07 – Meldeschluss für die VG WORT-Vergütung =================================================
Shaker Verlag
2026/07 - #000000#
=================================================
Sehr geehrte Autorin,
Sehr geehrter Autor,
wenn Sie in diesem Jahr ein Buch publiziert haben und noch
keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen haben,
sollten Sie dies noch bis Ende des Jahres erledigen, da Sie
sonst im nächsten Jahr keine Vergütung für dieses Buch erhalten
können. Für Bücher, die 2026 erschienen sind endet am 31. Dezember 2026
die Frist für die Registrierung bei der VG Wort
(
https://vgwort.de/service/informationen/wahrnehmungsvertrag ).
Nachdem Sie einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben, können
Sie Ihre Titel noch bis zum 31. Januar 2027 für die
Hauptausschüttung 2027 melden. Wenn Sie die erforderlichen
Verbreitungskriterien erfüllt haben, werden Sie an der
Hauptausschüttung im Sommer 2027 beteiligt.
Zusätzlich möchten wir Ihnen in unserem heutigen Newsletter einen
kleinen Überblick zum Thema VG Wort geben. Dabei gehen wir auf die
allgemeinen Voraussetzungen, Ausschüttungsbeträge und die
Berücksichtigung digitaler Veröffentlichungen ein und erläutern,
wie die VG Wort Ihre Einnahmen generiert.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Autor Ihre Titel direkt bei
der VG WORT (
https://vgwort.de/ ) melden müssen, nicht beim Verlag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Shaker Verlag
====================Inhalt====================
1. Die zentrale Aufgabe der VG WORT
2. Einnahmequellen der VG WORT
3. Vergütung bei wissenschaftlichen Buchveröffentlichungen
3.1. Bezugsberechtigte
3.2. Vergütungsvoraussetzungen
3.3. Ausschüttungshöhe
3.4. Anträge und Online-Meldungen
3.5. Meldefrist und Auszahlung
4. Vergütung bei Online-Publikationen
4.1. Werke mit parallelen Publikationsformen
5. Unterstützung durch den Verlag
6. Neuerscheinungsservice
7. Ihre Meinung
====================Inhalt====================
=================================================
1. Die zentrale Aufgabe der VG WORT
=================================================
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vertritt treuhänderisch
Autoren und Verlage und wahrt deren Urheberrechte gegenüber den
Nutzern der Werke.
Durch die sogenannten Zweitnutzungsrechte für Sprachwerke, wie das
Ausleihen oder Kopieren, fallen gesetzlich festgelegte Tantiemen
an, welche die VG WORT einnimmt. Somit verwaltet die VG WORT als
nicht gewinnorientierte Organisation treuhänderisch Urheberrechte
von Autoren und Herausgebern. Die eingenommenen Tantiemen verteilt
sie an die Rechteinhaber der gemeldeten Werke.
Die VG WORT gliedert sich in mehrere Abteilungen, deren Zuständigkeit
sich nach Art und Medium einer Publikation richtet. Für Autoren,
Herausgeber und Übersetzer von wissenschaftlichen Fachbüchern und
Sachbüchern sowie Autoren und Übersetzer von Fachbeiträgen in Büchern
oder Fachzeitschriften ist dies die Abteilung Wissenschaft.
Dorthin melden Sie bitte Ihre Werke.
=================================================
2. Einnahmequellen der VG WORT
=================================================
Die VG WORT bezieht ihre Einnahmen u. a. aus:
• Bibliothekstantiemen
• Lesezirkelvergütungen für das Ausleihen/Vermieten von Werken
• Kopiergeräteabgaben für die Herstellung oder den Import sowie für
das Betreiben von Kopiergeräten (z. B. Copyshops)
• Abgaben auf IT-Hardware zur Erstellung digitaler Vervielfältigung
für privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter
Inhalte (CD/DVD-Rohlinge, Speicherkarten u. -sticks)
• Pressespiegelvergütungen für den Nachdruck von Artikeln in
Pressespiegeln
=================================================
3. Vergütung bei wissenschaftlichen Buchveröffentlichungen
=================================================
Die Vielzahl von Vervielfältigungen und anderen Zweitnutzungen
geschützter Werke ist für Autoren und Verlage unüberschaubar.
Besonders im wissenschaftlichen Bereich ist das Kopieren von
Texten zu Studienzwecken allgemein üblich.
Die VG WORT erhebt aus diesem Grund u. a. von Bibliotheken,
Hochschulen, Copyshops oder Kopiergeräteherstellern
pauschalisierte Entgelte. Die Ausschüttung der Beträge an die
Urheber wissenschaftlicher Werke erfolgt in Form einer einmaligen
Pauschalvergütung. So profitieren Autoren nach der
Veröffentlichung ihrer Arbeit finanziell nicht nur von dem Erlös
aus dem Buchverkauf, sondern auch von der unentgeltlichen
Zweitnutzung ihrer Werke.
=================================================
3.1 Bezugsberechtigte
=================================================
Bezugsberechtigte sind Inhaber von Urheber- und Nutzungsrechten,
z. B. Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher Literatur und
Fachliteratur. Dies gilt für deutsche Staatsangehörige, Angehörige
eines EU-Staates oder der Schweiz und für Personen, die in der
Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz haben.
Österreichische und schweizerische Autoren schicken ihre
Meldungen nicht an die VG WORT, sondern an die jeweiligen
Organisationen in ihrem Land (LITERAR-MECHANA und Pro Litteris).
Beide Gesellschaften reichen die Meldungen an die VG WORT weiter
und führen auch die Verteilung durch.
=================================================
3.2 Vergütungsvoraussetzungen
=================================================
Da die Vergütung in erster Linie als Entschädigung für das
Ausleihen in Bibliotheken und für Kopiervorgänge gedacht ist,
ist eine angemessene Verbreitung in deutschen wissenschaftlichen
Fachbibliotheken erforderlich. Konkret bedeutet dies, dass ein
Titel in mindestens fünf Standorten nachgewiesen sein muss, die
sich auf mindestens zwei regionale Verbundsysteme verteilen.
Die Verbreitung wird über den Karlsruher Virtuellen Katalog
(
https://kvk.bibliothek.kit.edu/?digitalOnly=0&embedFulltitle=0&newTab=0 )
ermittelt.
Ist das Buch nur bei 3 Bibliotheken in zwei Verbundsysteme
vorhanden, so werden 50 Prozent gezahlt.
Magister-, Diplom-, Bachelor-, Master- oder Seminararbeiten
werden bei der Vergütung nicht berücksichtigt.
=================================================
3.3 Ausschüttungshöhe
=================================================
Die Ausschüttungsbeträge errechnen sich aus der Höhe der Einnahmen
eines Jahres und der Anzahl der eingegangenen Meldungen. Bei Buch-
und Zeitschriftenbeiträgen richtet sich die Vergütung zudem nach
dem Umfang.
In diesem Jahr lag die Ausschüttungssumme bei 1.150,– Euro für
ein 2025 veröffentlichtes und ausreichend verbreitetes Fachbuch.
Die Quoten-Übersicht finden Sie unter folgendem Link:
https://vgwort.de/service/dokumente/quoten
=================================================
3.4 Anträge und Online-Meldungen
=================================================
Für wissenschaftliche Autoren ist ein Wahrnehmungsvertrag mit
der VG Wort für die Meldung eines Titels erforderlich
(
https://vgwort.de/service/informationen/wahrnehmungsvertrag ).
Nach Abschluss des Wahrnehmungsvertrags können Sie Ihre Titel
online melden. Dazu steht Ihnen das Registrierungs- und
Meldeportal T.O.M. zur Verfügung, für das Sie sich einmalig
anmelden müssen (
https://tom.vgwort.de/portal/index ).
=================================================
3.5 Meldefrist und Auszahlung
=================================================
Damit Ihre Titel aus dem Jahr 2026 in der Hauptausschüttung 2027
berücksichtigt werden können, müssen Sie spätestens im Jahr 2026
einen Wahrnehmungsvertrag abschließen und Ihre Titelmeldungen
müssen bis zum 31. Januar 2027 eingegangen sein. Die Ausschüttung
erfolgt Mitte des Jahres per Überweisung. Daher benötigt die
VG WORT Ihre aktuelle Bankverbindung, die Sie über das
Portal T.O.M. übermitteln können.
ACHTUNG: Die Frist für die Registrierung bei der VG Wort endet
am 31. Dezember. Für Bücher, die noch im Dezember 2026 erscheinen,
muss noch im gleichen Jahr bis zum 31. Dezember 2026 ein
Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen werde, damit 2027 eine
Auszahlung erfolgen kann.
Später eingehende Meldungen oder später abgeschlossene
Wahrnehmungsverträge werden erst im nächsten Jahr berücksichtigt.
Wissenschaftliche Bücher, Fachbücher und Sachbücher können bis
zu drei Jahre nach Erscheinen gemeldet werden – das
Erscheinungsjahr ist dabei eingeschlossen.
Nachdrucke und Neuauflagen können gemeldet werden, wenn sie
inhaltlich um mindestens zehn Prozent verändert sind.
=================================================
4. Vergütung bei Online-Publikationen
=================================================
Sie können auch Texte melden, die im Internet erschienen sind.
Voraussetzungen für die Meldung sind:
• Mindestlänge 1.800 Zeichen
• Format HTML, XHTML, PDF oder ePub
• kein technischer Kopierschutz
• Text muss urheberrechtlich schutzfähig sein (keine KI-Texte)
Für die gemeldeten Texte gibt es zwei Ausschüttungsvarianten:
die Zugriffsausschüttung und die Verbreitungsausschüttung.
1. Bei der Zugriffsausschüttung werden Werke berücksichtigt, die
den Nachweis einer Mindestzahl von Zugriffen ermöglichen. Hierfür
stellt die VG WORT eine Zählmarke zur Verfügung
(Anmeldung T.O.M erforderlich):
https://tom.vgwort.de/portal/index
Der Schwellenwert wird jedes Jahr neu festgesetzt und lag z. B. in
der Vergangenheit bei 1.500 Mindestzugriffen innerhalb eines
Kalenderjahrs. Es werden nur Seitenaufrufe von deutschen Rechnern
berücksichtigt. Mehrfachzugriffe von einem Rechner werden nicht
mitgezählt. Texte können mehrfach gemeldet werden.
2. Bei der Verbreitungsausschüttung können ab 2026 erschienene
Titel berücksichtigt werden. Meldefähig sind Werke mit ISBN,
DOI oder ISSN. Die Vergütung für alle eingereichten Meldungen zur
Verbreitungsausschüttung erfolgt einmalig, d.h. Texte können nur
einmal gemeldet werden. Voraussetzung für eine Vergütung ist der
über Media Control nachgewiesene Verkauf von mindestens
50 Exemplaren in einem Kalenderjahr oder 5 Zugänge in zwei
Bibliotheksverbundsystemen, die über den Karlsruher virtuellen
Katalog (KVK) nachgewiesen werden. 50 Prozent werden bei 3 Zugängen
in zwei Verbundsysteme gezahlt.
Meldeschluss ist ab 2027 jeweils der 31. März.
=================================================
4.1 Werke mit parallelen Publikationsformen
=================================================
Ein Werk, das in verschiedenen Publikationsformen erschienen
ist, z. B. als Buch, CD und als Online-Publikation, kann für
alle Erscheinungsformen getrennt gemeldet werden. Auch
verschiedene Webseiten, auf denen derselbe Text erscheint,
können einzeln angegeben werden.
Mehr über die VG WORT erfahren Sie unter
https://vgwort.de/
=================================================
5. Unterstützung durch den Verlag
=================================================
Ihre Forschung im Fokus: Wir begleiten Ihr Publikationskonzept
ganzheitlich – von Lektorat und Satz bis zum weltweiten Vertrieb.
Mit maßgeschneiderten Publikationsstrategien für Print, E-Book
und Open Access garantiert der Shaker Verlag höchste Sichtbarkeit
für Ihre Publikationen.
Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an:
https://www.shaker.de/Angebot
=================================================
6. Neuerscheinungsservice
=================================================
Wir informieren Sie monatlich per E-Mail kostenfrei über
neue Titel aus Ihrem Fachgebiet.
Wählen Sie einfach Ihre Wunschthemen aus:
https://www.shaker.de/Neuerscheinungsservice
=================================================
7. Ihre Meinung
=================================================
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen zu unseren Themen.
Welche rechtlichen Aspekte interessieren Sie besonders?
Welche Vertragsfragen möchten Sie in kommenden Ausgaben vertiefen?
Ihre Anregungen senden Sie bitte an info@shaker.de.
=================================================
Shaker Verlag GmbH
Am Langen Graben 15a, 52353 Düren
Tel.: 02421 99011 21
Fax: 02421 99011 9
Geschäftsführung:
Dr. Chaled Shaker
Adam Shaker, M.Sc
Gerichtsstand Düren, HRB 8026
=================================================
(C) Copyright Shaker Verlag GmbH
Alle Rechte, auch das des auszugsweisen Nachdruckes,
der auszugsweisen oder vollständigen Wiedergabe, der
Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen und der
Übersetzung, vorbehalten.
Dieser Newsletter wurde herausgegeben vom Shaker Verlag, Düren
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier:
https://www.shaker.de/datenschutz
Abmeldung Newsletter
Schicken Sie uns dazu einfach den Newsletter kommentarlos
zurück oder klicken Sie auf den folgenden Link:
https://www.shaker.de/de/site/content/newsletter/register.asp?RID=000000&eMail=eMailAdresse